Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen und Personenvereinigungen werden. In die asp können natürliche Personen als ordentliches Mitglied aufgenommen werden, welche sich durch wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Sportpsychologie in Forschung, Lehre oder Anwendung ausgewiesen haben. Studierende eines Bachelor- oder Masterstudiengangs können als außerordentliche Mitglieder aufgenommen werden. Die Aufnahme ist schriftlich bei der Geschäftsstelle zu beantragen. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet das Präsidium im Regelfall vertreten durch die Präsidentin/den Präsidenten oder die Geschäftsführerin/den Geschäftsführer. Die Aufnahme gilt als erfolgt, sobald die Präsidentin/der Präsident oder die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer sie der/dem Betreffenden schriftlich bestätigt hat.
Während der Mitgliederversammlung am 14.05.2015 in Freiburg wurde einstimmig beschlossen, dass die Mitgliedsbeiträge ab dem 01.01.2016 erhöht werden. Seit dem 01.01.2016 gilt:
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt 90 EUR für stimmberechtigte (§7 (1) der aktuellen Satzung) Vollmitglieder im Jahr (inkl. des Bezugs der Zeitschrift "Zeitschrift für Sportpsychologie").
- Der ermäßigte Beitrag für studentische (assoziierte, außerordentliche) Mitglieder beträgt 40 EUR im Jahr.
Antragsformulare erhalten Sie beim Präsidenten Prof. Dr. Bernd Strauß, in der Geschäftsstelle der asp, bei der Vizepräsidentin Finanzen & Geschäftsführerin Prof. Dr. Claudia Voelcker-Rehage oder hier zum Download.
Bankverbindung der asp
Arbeitsgemeinschaft für Sportpsychologie in Deutschland e.V.
Konto-Nr.: 1902494218
BLZ: 37050198
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE26370501981902494218
BIC: COLSDE33
Geschäftsstelle der asp
Anja Kröger
Rettbergstr. 2
49214 Bad Rothenfelde
Tel.: +49-5424-2090415
Mail: office@asp-sportpsychologie.org
Die Satzung der asp (beschlossen MV 2018, in Kraft getreten 17. September 2018) finden Sie hier als pdf zum download.
last change: 17.11.2020 by Anja Kröger