Karl-Feige-Preis

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Über den Preis

Die Ausschreibung für den Karl-Feige-Preis 2027 erfolgt in der zweiten Jahreshälfte 2026. Der Bewerbungsschluss für den Karl-Feige-Preis 2027 ist voraussichtlich der 15. November 2026.

Mit dem Karl-Feige Preis sollen hervorragende Leistungen des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Sportpsychologie ausgezeichnet werden. Der Preis wird seit 1997 alle zwei Jahre anlässlich der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft für Sportpsychologie (asp) vergeben. Benannt ist der Preis nach dem Ehrenvorsitzenden der asp, Karl Feige, der die Entstehung der asp und der Sportpsychologie in Deutschland entscheidend geprägt hat. Die eingereichten Arbeiten werden von zwei Gutachter/innen beurteilt. Auf Basis dieser Beurteilung entscheidet das Präsidium der asp über die Vergabe des Karl-Feige-Preises. Die Preisverleihung erfolgt auf der Grundlage der Dissertation, deren Fertigstellung nicht länger als 2 Jahre zurückliegen sollte. 

Der Karl-Feige Preis zur Förderung des sportpsychologischen Nachwuchses ist mit einem Preisgeld von 500 EUR dotiert. Der/die Preisträger/in erhält eine Einladung, die prämierte Dissertation in einem Festvortrag auf der Jahrestagung vorzustellen. 

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Bisherige Preisträger*innen

  • 2025 Sofia Anzeneder
  • 2023 Julian Fritsch
  • 2021 Sandra Trautwein  
  • 2019 Christian Vater
  • 2017 Carina Kreitz
  • 2015 Sandra Klaperski
  • 2013 Katrin Lehnert
  • 2011 Britta Lorey
  • 2009 Jeannine Ohlert 
  • 2007 Gorden Sudeck
  • 2005 Matthias Weigelt (lobende Anerkennung: Babett Lobinger)
  • 2003 Ralf Brand
  • 2001 Markus Raab
  • 1999 Petra Wagner
  • 1997 Hermann Müller (lobende Anerkennung: Susanne Quinten)
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Ausschreibung Karl-Feige-Preis 2027

Die Ausschreibung für den Karl-Feige-Preis 2027 erfolgt in der zweiten Jahreshälfte 2026. Der Bewerbungsschluss für den Karl-Feige-Preis 2027 ist voraussichtlich der 15. November 2026.

Die Preisverleihung erfolgt auf der Grundlage der Dissertation, deren Fertigstellung nicht länger als 2 Jahre zurückliegen sollte. Die Gutachter/innen werden aufgefordert, vorrangig die Preiswürdigkeit der Dissertation (wie vorgelegt) zu beurteilen. Unabhängig davon soll die Sichtbarkeit dissertationsbezogener Erkenntnisse in der Forschungslandschaft eingeschätzt werden (selbstverständlich unter Berücksichtigung der Zeit, die zwischen Abgabe der Dissertation und Bewerbung für den Karl-Feige Preis verstrichen ist). Aus diesem Grund werden die Bewerber/innen aufgefordert, neben einem Exemplar der Dissertationen auch eine aktuelle Liste jener Publikationen einzureichen, die in direktem Zusammenhang mit der Dissertation stehen.

Nach dem fristgerechten Eingang aller Bewerbungsunterlagen, werden diese durch den/die Vize-Präsident/in „Nachwuchs“ an die Gutachter/innen weitergeleitet. D.h. der/die Vize-Präsident/in „Nachwuchs“ (sucht und) bestellt pro Dissertation zwei unabhängige Gutachter/innen. Auf potentielle Befangenheiten (z.B. Betreuer/innen, andere Zusammenarbeiten, gleiche Universität) wird geachtet. Diese Gutachter/innen sind entweder habilitiert und/oder Inhaber/in einer Professur. In der Regel werden Mitglieder des Scientific Boards mit einer Begutachtung beauftragt. Bei Bedarf (bspw. aus inhaltliche Gründen oder bei zu großer Anzahl potentieller Befangenheiten) werden weitere ad-hoc Gutachter/innen bestellt.
Um potentielle Befangenheiten auszuschließen, werden nur Gutachter/innen angefragt, die dem Personenkreis der Betreuer(innen) aller eingereichten Dissertationen nicht angehören.

Grundlage der finalen Entscheidung der Preisvergabe ist die Zusammenstellung der eingeforderten Gutachten. Diese Entscheidung wird durch das Präsidium getroffen. Präsidiumsmitglieder sind von der Entscheidungsfindung ausgeschlossen, wenn sie dem Personenkreis der Betreuer(innen) der in Frage kommenden Dissertationen angehören.

Anreizförderung

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Über den Preis

Ziele und Inhalte

Zur Unterstützung der nachhaltigen internationalen Vernetzung und Sichtbarkeit der deutschen Sportpsychologie sowie kollaborativer sportpsychologischer Forschung an sich lädt die Arbeitsgemeinschaft für Sportpsychologie in Deutschland (asp) Bewerbungen für ihre Anreiz-Förderung für internationale Expertise-Treffen ein. Die Förderung umfasst einen Kostenzuschuss von maximal 750€ (Erstattung nach Stattfinden der Veranstaltung bis maximal 18 Monate nach Zusage) für ein ausgewähltes themenspezifisches Expert:innen-Treffen welches von Forschenden organisiert wird, die in der deutschsprachigen Sportpsychologie verankert sind.

Bewerbungs- und Begutachtungskriterien

Voraussetzungen für die Bewerbung um die Anreiz-Förderung sind wie folgt:

  • asp-Mitgliedschaft der / des Antragstellenden
  • Internationale Beteiligung an dem Treffen
  • Mehrwert des Treffens für die asp Gemeinschaft
  • Verweis auf die Unterstützung durch die asp im Rahmen des Treffens (u. a. durch Führen des von der asp bereitgestellten Logos)

Ein kollaboratives Produkt (z. B. internationale Publikation, Konferenzsymposium, Forschungsprojekt) als Resultat des Treffens ist wünschenswert, aber nicht verpflichtend.

Die eingehenden Bewerbungen werden durch das asp Vizepräsidium Forschung & Internationales und zwei weitere unbefangene Mitglieder des asp Präsidiums begutachtet. Weitere Begutachtungskriterien in diesem Rahmen sind der Realismus (d.h., Machbarkeit, z. B. Gesamtbudget, Personal, Gastzusagen) und die Nachhaltigkeit (d.h., langfristige Wirksamkeit, Verstetigung, Bereite des Impacts, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses) des Treffens.

Bewerbung

Zur Bewerbung auf die Anreiz-Förderung bitten wir darum das entsprechende Formular unter folgendem Link bis zum 30.09.2026 auszufüllen: XYZ. Mit den Ergebnissen der Begutachtung kann im November 2026 gerechnet werden und Fragen steht das asp Vizepräsidium Forschung & Internationales unter office@asp-sportpsychologie.org zur Verfügung.